Familienrecht: Anwalt für Bühl zum Thema Unterhalt

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Worum geht es bei der Festlegung von Unterhalt? Anwalt für die Region Bühl klärt auf

BÜHL. Den Begriff „Unterhalt“ beziehen wohl die meisten Menschen auf den Unterhalt, den ein getrennt lebendes Elternteil für sein Kind zahlen muss. „Doch Unterhalt – das ist noch mehr“, klärt die Anwältin für Familienrecht Susanne Cronauer auf. Die Fachanwältin betreut in ihrer Kanzlei auch Mandanten aus der Region Bühl in familienrechtlichen Fragen. Beim Unterhalt kann es um verschiedene Arten gehen. Unterschieden werden

  • der Kindesunterhalt,
  • der Ehegattenunterhalt, der sich in den Trennungsunterhalt und den Nachehelichenunterhalt gliedern lässt sowie
  • der Elternunterhalt.

Unterhalt – was bedeutet das? Anwalt für Familienrecht für die Region Bühl informiert

Ganz allgemein ist mit dem Rechtsbegriff „Unterhalt“ folgendes verbunden: Unterhalt bezeichnet die Verpflichtung einer Person dazu, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder in Teilen sicherzustellen. Zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden können folglich zum Beispiel Eltern gegenüber ihren leiblichen Kindern, getrennt Lebendende oder Geschiedene gegenüber ihrem Ex-Ehepartner und Kinder für ihre Eltern. Wie hoch der Unterhalt ist, wird im Einzelfall anhand von gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Beim Kindesunterhalt richten sich die Zahlungen nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die jährlich aktualisiert wird. Bei der Berechnung des zu zahlenden Kindesunterhaltes wird das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zugrunde gelegt. Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt den steigenden Bedarf mit dem wachsenden Alter des Kindes, das heißt: Für kleinere Kinder ist der Unterhalt geringer, für größere höher. Hierbei wird zwischen Naturalunterhaltspflicht und Barunterhaltspflicht unterschieden. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, muss für die tägliche Versorgung, also den Naturalunterhalt aufkommen. Der andere Elternteil gilt dann als barunterhaltspflichtig.

Was ist die Bremer Tabelle? Antworten von Fachanwalt für Familienrecht für die Region Bühl

Ehegattenunterhalt kann dann gezahlt werden, wenn die Einkommensverhältnisse der getrennt lebenden Noch-Ehepartner sehr unterschiedlich sind. Unterhalt nach der Scheidung kann ebenfalls im Einzelfall fällig werden. „Dabei kommt es ebenfalls auf die Differenz der Einkommensverhältnisse sowie die Dauer der Ehe an. Die Bremer Tabelle hilft bei der Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts, der nach einer Scheidung vom unterhaltspflichtigen an den unterhaltsberechtigten Ehepartner gezahlt wird“, schildert Anwältin Susanne Cronauer.
Eine steigende Fallzahl in der Region Bühl stellt die Anwältin für Familienrecht im Bereich des Elternunterhalts fest, zum Beispiel im Pflegefall. Die Kinder sind gegenüber ihren Eltern zu Unterhalt verpflichtet, wenn diese für Ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst aufkommen können. Meist werden diese Ansprüche dann vom Sozialhilfeträger geltend gemacht.