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Die Höhe des individuellen Unterhalts lässt sich nicht einfach ablesen, erklärt Anwalt in Baden-Baden
BADEN-BADEN. Ist die Trennung ausgesprochen, folgt der Blick in die Düsseldorfer Tabelle meist auf den Fuß. Susanne Cronauer, die in Baden-Baden als Anwalt für Familienrecht tätig ist, bremst jedoch allzu hohe Erwartungen. „Grundsätzlich gilt, dass derjenige Anspruch auf Unterhalt hat, bei dem die Kinder wohnen. Doch einfach das Nettogehalt des Unterhaltsverpflichteten als Richtschnur nehmen, um einen entsprechenden Unterhaltsanspruch abzulesen – das greift zu kurz“, stellt Susanne Cronauer heraus. Die Düsseldorfer Tabelle gilt allenfalls als Anhaltspunkt. Denn an deutschen Familiengerichten wird die Höhe des Unterhalts nicht immer exakt an der Düsseldorfer Tabelle abgelesen. Vielmehr spielen individuelle Voraussetzungen auch bei der Berechnung des Unterhalts eine Rolle. Sie können sowohl einen höheren als auch einen niedrigeren Anspruch begründen. Zudem unterscheidet sich die Rechtsprechung je nach Gerichtsbezirk.
Anwalt in Baden-Baden: OLG haben eigene Leitlinien in Ergänzung zur Düsseldorfer Tabelle
So haben zum Beispiel einzelne Oberlandesgerichte für ihren jeweiligen Gerichtsbezirk eigene unterhaltsrechtliche Leitlinien herausgegeben. Für die zuständigen Richter sind sie eine Orientierung zur Ermittlung des sogenannten unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens. Erst wenn die Höhe des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens feststeht, ist die Düsseldorfer Tabelle ein wichtiges Instrument, um den exakten Unterhaltsbetrag auszuweisen. In manchen Gerichtsbezirken können bestimmte Positionen vom unterhaltsrelevanten Einkommen abgezogen werden, wie zum Beispiel die Kosten für den Arbeitsweg oder Kosten für eine gemeinsame Immobilie, solange die Eigentumsverhältnisse noch ungeklärt sind. In anderen Gerichtsbezirken wiederum ist dies nicht der Fall.
Höhe des Unterhalts hängt auch von Umgangsgestaltung ab, erklärt Anwalt in Baden-Baden
Entsprechende Leitlinien der zuständigen Oberlandesgerichte ergänzen also die Düsseldorfer Tabelle um bestimmte Berechnungsparameter oder geben einen Rechenweg vor. „Die Erfahrung zeigt: Ist die Frage nach dem Unterhalt geklärt, lassen sich auch weitere Streitpunkte leichter aus dem Weg räumen“, berichtet Anwalt Cronauer aus ihrer Beratungspraxis. Sie ergänzt, dass die Höhe des Unterhalts auch von der Umgangsgestaltung abhängt. So ist bei einem Wechselmodell keiner der beiden Sorgeberechtigten unterhaltverpflichtet gegenüber dem anderen Elternteil, wenn beide ungefähr das gleiche verdienen. Verdient jedoch ein Elternteil wesentlich weniger als der andere Elternteil, wird von dem Mehrverdienenden Unterhalt zu zahlen sein. Die Berechnung gestaltet sich in diesem Fall etwas kompliziert. Wohnt das Kind jedoch überwiegend bei einem Elternteil, ist der getrenntlebende Elternteil zum Unterhalt verpflichtet. Susanne Cronauer betont, dass die Frage nach der exakten Höhe des Unterhalts immer individuell von Seiten der Gerichte beantwortet wird.