Familienrecht: Anwalt für Rastatt zum Wechselmodell

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Das Wechselmodell als Regelfall im Familienrecht? Anwältin für Rastatt erklärt die Hintergründe

RASTATT. „Beim sogenannten Wechselmodell wohnt das Kind im Trennungs- bzw. Scheidungsfall abwechselnd bei Mutter und Vater“, erklärt Susanne Cronauer, Anwältin für Familienrecht in der Region Rastatt. „Das Wechselmodell kann eine gute Regelung für den Umgang mit den Kindern nach einer Trennung sein. Allerdings nicht in jedem Fall“, stellt Susanne Cronauer heraus. Um das Wechselmodell erfolgreich und am Kindeswohl ausgerichtet praktizieren zu können, müssen nach Einschätzung der Fachanwältin für Familienrecht bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Die Wichtigsten dabei: Die Eltern können Eltern- und Paarebene gut trennen und pflegen ein konfliktfreies nacheheliches Verhältnis zueinander. Ihre Erziehungsstile sind ähnlich und beide können den Regelungsbedarf für das Kind im Einverständnis miteinander bewältigen.

Anwalt für Familienrecht in der Region Rastatt: Welche Voraussetzungen braucht das Wechselmodell?

Männer und Frauen sind gleichberechtigt – das gilt auch bei der Kindererziehung. Die Umsetzung dieses Grundrechtes führt an den Familiengerichten jetzt häufiger zu der Entscheidung, das Wechselmodell für den Umgang mit den gemeinsamen Kindern durchzusetzen. Mittlerweile gibt es sogar Bestrebungen von Seiten der Politik, das Wechselmodell als Regelfall einzuführen. „In einer viel beachteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017 wurde das Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils durchgesetzt. Dabei legte das Gericht sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern auf Umgang mit ihrem Kind, vor allem jedoch das Kindeswohl als Maßstab an“, schildert Susanne Cronauer. Weitere Gesichtspunkte, die in der Entscheidung Berücksichtigung fanden, waren die Erziehungseignung der Eltern, wie die Bindungen und Beziehungen des Kindes zu beiden Elternteilen. Zudem wurden Förderung, Kontinuität und der Kindeswillen berücksichtigt.

Wechselmodell muss dem Kindeswohl dienen, betont Anwalt für Familienrecht für Rastatt

„Mitunter ist die Entscheidung über die passende Form des Umgangs nicht einfach. Wichtig dabei ist, dass das Recht des getrennt lebenden Elternteils nicht über dem Kindeswohl steht“, betont die Fachanwältin für Familienrecht, die auch Familien aus der Region Rastatt in Trennungs- und Scheidungsfragen berät und begleitet. „Wenn beide Elternteile mit dem Wechselmodell und auch das Kind bzw. die Kinder damit einverstanden sind, kann das eine gute Form des Zusammenlebens mit Kindern nach der Trennung sein. In sehr konfliktbeladenen Situationen dagegen nicht“, ist die Anwältin überzeugt. Das Wechselmodell sollte aus ihrer Sicht kein Regelfall, sondern immer mit Blick auf den Einzelfall und das Kindeswohl in Betracht gezogen werden.