Wobei kann ich Ihnen zur Seite stehen, wenn es um Medizinrecht geht?

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit mir.

Patientenverfügung

Diese Patientenverfügung richtet sich direkt an Ihre behandelnden Ärzte. In einer solchen Patientenverfügung ist z.B. festgelegt, ob und welche lebensverlängernden Maßnahmen Sie im schlimmsten Falle wünschen.

Es ist anzuraten, dies direkt detailliert festzulegen. Es gibt im Internet viele pauschalierte Vorlagen, die aber sehr allgemein gehalten sind.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens festsetzen, welche für Sie Ihren vermeintlichen Willen äußert, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Irrtümlicherweise wird oft angenommen, dass automatisch der Ehepartner diese Rolle einnimmt. Dies ist ist nicht Fall. Haben Sie nicht von sich aus schriftlich eine Person benannt, die diese Rolle einnehmen soll, so muss das Gericht diese festsetzen: das Gericht benennt einen sogenannten Betreuer für Sie. Sie haben dann keine Möglichkeit mehr, auf diese Entscheidung Einfluss zu nehmen. Deshalb ist es ratsam, diese Person im Vorfeld im Rahmen einer Vorsorgevollmacht festzulegen.

Betreuungsverfügung

Bitte beachten Sie, dass Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (etwas ähnliches wie Vorsorgevollmachten) mindestens alle zwei Jahre neu überdacht und unterschrieben werden sollten.

Patientenverfügungen und Vollmachten hinterlegen Sie am besten bei Ihrem Arzt.