Mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben, darüber kläre ich Sie individuell im persönlichen Gespräch auf.
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit mir.
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Vergütung
Die Vergütung für deutsche Rechtsanwälte ist im Gegensatz zu unseren französischen Nachbarn im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ausdrücklich festgelegt. Danach berechnen wir unsere Vergütung aus dem sogenannten Gegenstandswert oder Streitwert, den die jeweilige Sache hat.
Nicht selten arbeiten wir für Sie kostenlos – und zwar immer dann, wenn Sie den größten Vorteil aus einer Auseinandersetzung haben. Wenn wir Ihren Prozess gewinnen, zahlt der Gegner neben der Hauptforderung auch die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten (dies gilt nicht für Arbeitsgerichtsverfahren).
Neben dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz können wir unsere Honorare mit Ihrem Einverständnis festlegen. Neben Stundenhonoraren sind pauschale Honorare oder Beraterverträge üblich. Wir behalten uns vor, für unsere Tätigkeit einen Vorschuss festzulegen (§9 RVG).