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Anwältin für Familienrecht aus Baden-Baden erklärt, was der Begriff „elterliche Sorge“ bedeutet
BADEN-BADEN. „Elterliche Sorge – dieser Begriff aus dem Familienrecht steht für die Fürsorge der Eltern gegenüber ihrem Kind. Er beschreibt die elterliche Aufgabe, sich um das Kind als Person und um sein Vermögen zu kümmern. Die elterliche Sorge befasst sich mit den grundlegenden Dingen, die Eltern für ihr Kind entscheiden. Das ist mitunter ein weites Feld, das in Trennungs- und Scheidungssituationen zum Konfliktfeld werden kann“, fasst Rechtsanwältin Susanne Cronauer zusammen. Die Fachanwältin für Familienrecht führt eine Kanzlei in Baden-Baden. Sie beschreibt, welche Aspekte die elterliche Sorge enthält und welcher Regelungsbedarf sich daraus im Rahmen des Familienrechts ergeben kann.
Anwältin für Familienrecht in Baden-Baden: Wann die elterliche Sorge zum Streitfall werden kann
Im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge wird zwischen verheirateten und unverheirateten Eltern unterschieden. Mit der Geburt ihres Kindes erhalten verheiratete Eltern automatisch die gemeinsame elterliche Sorge. Dies ist bei unverheirateten Paaren nicht der Fall. Nach dem Gesetz erhält die Kindesmutter die alleinige elterliche Sorge. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn der Kindesvater und die Kindesmutter eine gemeinsame Sorgeerklärung vor dem Jugendamt abgeben. Dann sind beide für die elterliche Sorge zuständig, auch, wenn sie nicht verheiratet sind. Die Eltern oder eben ein Elternteil entscheiden, wo sich das Kind aufhält, also wo es wohnt, welchen Glauben es annimmt, welchen Kindergarten und welche Schule es besuchen soll. Kurz gesagt beinhaltet die elterliche Sorge also alle Entscheidungen, die Eltern für ihr Kind treffen. Kommt es zur Trennung und Scheidung der Eltern, kann es über diese Fragen Auseinandersetzungen geben. Oft können sich die Eltern nicht darüber einigen, wo das Kind wohnen soll. In diesen Fällen kann das Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Elternteil übertragen, bei dem das Kind nach den Grundsätzen des Kindeswohls am besten betreut werden kann. Zu dieser Entscheidung werden das Jugendamt und Sachverständige hinzugezogen. Das Kind erhält einen Verfahrensbeistand.
Übertragung der elterlichen Sorge – Anwältin für Familienrecht in Baden-Baden informiert
„Grundsätzlich lassen sich viele Bereiche, die unter die elterliche Sorge fallen, auf einen Elternteil übertragen. Wir Juristen sprechen dann von Unterrechten der elterlichen Sorge. Ein Beispiel: Ein Elternteil weigert sich, dem Kind eine bestimmte medizinische Behandlung zukommen zu lassen. Dann kann der andere Elternteil beantragen, dass ihm die Gesundheitsfürsorge übertragen wird“, berichtet Rechtsanwältin Susanne Cronauer. Im Alltag gibt es mittlerweile nur noch wenige Situationen, in denen von beiden Eltern eine Unterschrift verlangt wird. Der betreuende Elternteil kann viele Bereiche der elterlichen Sorgen weitgehend alleine regeln.